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Obwohl eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnung bereits seit fast zehn Jahren im Raum steht, nachdem die Europäische Union 2014 erstmals eine entsprechende Richtlinie auf den Weg gebracht hatte, blieb es in Deutschland lange still um eine konkrete Umsetzung für Unternehmen. Mit dem geplanten Wachstumschancengesetz, welches seit Oktober als Gesetzesentwurf vorliegt, wird es jetzt jedoch ernst. Bereits ab dem 1. Januar 2025 sollen alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen und empfangen können. Papierrechnungen und sogar „einfache“ Rechnungen im PDF-Format wären dann nicht mehr länger erlaubt.

E-Rechnungspflicht in Deutschland ab 2025

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Obwohl eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnung bereits seit fast zehn Jahren im Raum steht, nachdem die Europäische Union 2014 erstmals eine entsprechende Richtlinie auf den Weg gebracht hatte, blieb es in Deutschland lange still um eine konkrete Umsetzung für Unternehmen. Mit dem geplanten Wachstumschancengesetz, welches seit Oktober als Gesetzesentwurf vorliegt, wird es jetzt jedoch ernst. Bereits ab dem 1. Januar 2025 sollen alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen und empfangen können. Papierrechnungen und sogar „einfache“ Rechnungen im PDF-Format wären dann nicht mehr länger erlaubt.

E-Rechnungspflicht in Deutschland ab 2025

Was ist eine „elektronische Rechnung“

Eine E-Rechnung, wie im Gesetzesentwurf beschrieben, wird im strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen. Im weiteren Verlauf ermöglicht sie dann eine elektronische Verarbeitung. Hinter einer E-Rechnung verbirgt sich also sehr viel mehr als eine einfache E-Mail, in der eine Rechnung im PDF-Format als Anhang mitgeschickt wird. Vielmehr muss sie „der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 entsprechen“. Syntaxen in diesem Sinne sind strukturierte Datenformate, die alle relevanten Informationen elektronisch transportieren, welche dann mit einer entsprechenden Software weiterverarbeitet werden können.

Welche Datenformate erlaubt sein werden, ist bislang nicht abschließend geklärt. Als sicher gilt jedoch, dass gängige Formate wie X-Rechnung und ZugFeRD den Vorgaben schon jetzt entsprechen. Auch das EDI-Verfahren kann weiterhin genutzt werden, sofern es technisch so eingerichtet ist, dass die Vorgaben erfüllt werden.

Gibt es Übergangsregelungen?

Der Gesetzesentwurf gibt vor, dass Unternehmen bereits ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen ausstellen und empfangen können, hält aber gleichzeitig einige Übergangsregelungen parat, um die Unternehmen zu entlasten:

Ab dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen und archivieren, jedoch noch nicht zwingend erstellen und versenden können. Dies kann zunächst auch weiterhin als Papierrechnung oder in einem anderen elektronischen Format geschehen. Gewährte Übergangsregelungen laufen, abhängig vom Vorjahresumsatz des Unternehmens und dem Format, welches man zur Übermittlung nutzt, innerhalb der folgenden drei Jahre aus. Ab dem 1. Januar 2028 sind die neuen Anforderungen an E-Rechnungen dann zwingend einzuhalten.

Mit uns für die Zukunft gerüstet

Wie vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) angekündigt, werden bereits etablierte Verfahren wie EDI auch unter dem neuen Rechtsrahmen weiterhin möglich sein. Mit unserem EDI-Tool sind Sie immer auf der sicheren Seite, da es alle gängigen Datenformate unterstützt und Veränderungen flexibel begegnet. Das Modul iwm EDI ermöglicht es, Daten einfach und sicher zwischen Unternehmen auszutauschen, ohne dass dafür eine Drittanwendung gestartet werden muss. Als durch die Sage GmbH zertifizierte Lösung ist iwm EDI voll in die Sage 100 integriert. iwm EDI ist leicht zu installieren und leicht zu bedienen. Konverter können vom Kunden eigenständig in kürzester Zeit eingerichtet werden.

Sie haben Rückfragen E-Rechnungspflicht oder interessieren sich für unsere EDI-Lösung? Dann kontaktieren Sie uns gerne, um einen unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Bleiben Sie am Ball und verpassen Sie keinen neuen Beitrag in unserem iwm Blog.