Ist Ihr Unternehmen bereits NIS2-konform?
NIS2 ist geltendes Recht – ohne Übergangsfrist. Prüfen Sie in wenigen Minuten Ihre Betroffenheit und Ihren Reifegrad bei den zehn Maßnahmenfeldern nach § 30 BSIG. Sie erhalten sofort ein Ergebnis und konkrete nächste Schritte.
NIS2-Readiness-Check
Bereit? 10 Fragen, ca. 3 Minuten.
Beantworten Sie die Fragen aus Sicht Ihres Unternehmens – ehrlich und mit Blick auf den heutigen Stand. Es gibt kein „richtig“ oder „falsch“: Je offener Sie antworten, desto belastbarer ist Ihre Auswertung. Die Beantwortung erfolgt lokal in Ihrem Browser; es werden keine Daten übertragen.
NIS2 ist kein Zukunftsthema mehr
Geltendes Recht – seit 6. Dezember 2025
Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt ohne Übergangsfrist. Wer betroffen ist, muss die Pflichten bereits heute erfüllen und sich beim BSI registrieren.
10 Maßnahmenfelder nach § 30 BSIG
Von Risikoanalyse über Backup, MFA und Verschlüsselung bis zur Lieferkettensicherheit – technische und organisatorische Maßnahmen sind verpflichtend.
Chefsache & persönliche Haftung
Bußgelder bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Neu: Geschäftsführung und Aufsichtsräte haften persönlich für die Umsetzung.
Mehr Hintergrund im Beitrag „NIS2 ist kein Zukunftsthema mehr“ oder auf unserer Seite Managed Services.
Hinweis: Dieser Selbstcheck ist eine unverbindliche Orientierungshilfe auf Basis Ihrer Selbstauskunft und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sicherheitsberatung. Maßgeblich sind das NIS2-Umsetzungsgesetz und die Vorgaben des BSI in der jeweils geltenden Fassung.